Am 1. Juli 2026 ist die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Die Verordnung sieht folgende Mindestentgelte vor:
- ab Inkrafttreten der Verordnung, 1. Juli 2026, bis zum 28. August 2026: 14,96 Euro/brutto die Stunde
- vom 1. September 2026 bis zum 31. März 2027: 15,33 Euro/brutto die Stunde
- vom 1. April 2027 bis zum 30. September 2027: 15,87 Euro/brutto die Stunde
Diese Mindestentgelte gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung gilt bis zum 30. September 2027.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist am 01. Juli 2026 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Referentenentwurf