Am 1. Januar 2026 ist die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Gerüstbauerhandwerk in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden auf der Grundlage eines Tarifvertrags der Tarifparteien des Gerüstbauerhandwerks (Bundesverband Gerüstbau e.V. und Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk sowie IG Bauen-Agrar-Umwelt) Mindeststundenentgelte für die gewerblichen gelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gesellinnen und Gesellen) in der Branche festgesetzt. Das neue Mindeststundenentgelt beträgt ab dem 1. Januar 2026 14,35 Euro brutto/Stunde und ab dem 1. Januar 2027 14,90 Euro brutto/Stunde. Diese Entgeltuntergrenzen gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Verordnung ist verkündet [PDF] (derzeit nicht barrierefrei)
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
28.11.2025: DGB [PDF, 59KB]
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF] (derzeit nicht barrierefrei)
Berichtigung der Veröffentlichung vom 17.11.2025 [PDF] (derzeit nicht barrierefrei)