Arbeitsrecht

Montan-Mitbestimmungsgesetz

Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montan-Mitbestimmungsgesetz, MontanMitbestG) ermöglicht die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten von Unternehmen.