Verordnung
Teilhabe
Frühförderungsverordnung
Die Frühförderungsverordnung enthält Bestimmungen zur Abgrenzung der Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung sowie zur Übernahme und Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und zur Vereinbarung der Entgelte.