Arbeitsschutz

Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV

Die Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. ProdSV) setzt die EG-Richtlinie 94/9/EG eins zu eins in nationales Recht um. Sie regelt die Bereitstellung von neuen Geräten und Schutzsystemen, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, auf dem Markt.