Rente

Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand

Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wird insbesondere der Nachholfaktor unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau wiedereingesetzt, werden Verbesserungen beim Erwerbsminderungsrentenbestand vorgenommen und die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2022 umgesetzt.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 608KB]

23.03.2022

Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 625KB]

13.04.2022

Gesetz ist verkündet

30.06.2022
Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

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