Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) wird die in § 4 EUTBV statuierte Zuschussgrenze für Personal- und Sachausgaben von 95 000 Euro auf 110 000 Euro pro Vollzeitäquivalent heraufgesetzt. Damit wird Ausgabensteigerungen vor allem bei Tariflöhnen Rechnung getragen.
Verordnung
Teilhabe
Erste Verordnung zur Änderung der Teilhabeberatungsverordnung
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
28.02.2024
Referentenentwurf
26.02.2024
Dokumentation
28.02.2024 Verordnung
26.02.2024: Referentenentwurf