In der jährlichen Eingliederungsmittel-Verordnung werden die Maßstäbe zur Verteilung der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Jobcenter festgelegt.
Verordnung
Arbeitsförderung
Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 – EinglMV 2024
Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2024
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
19.12.2023
Referentenentwurf
06.12.2023
Dokumentation
19.12.2023: Verordnung
06.12.2023: Referentenentwurf