Verordnung
Arbeitsschutz
Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
Die Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt - 1. ProdSV) setzt die Richtlinie 2014/35/EU eins zu eins in nationales Recht um. Sie regelt die Bereitstellung neuer elektrischer Betriebsmittel auf dem Markt.