Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit bezwecken vor allem eine Ausweitung der Teilzeitarbeit. Das Gesetz will Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen, ermöglichen (siehe § 6 Abs. 1 TzBfG) und dies selbstverständlich für Frauen und Männer.
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Arbeitsrecht