Europa

Europäische Säule sozialer Rechte

Nicht nur die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, sondern alle drei Institutionen Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission haben sich 2017 auf die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) verständigt.

Die ESSR umfasst insgesamt 20 Grundsätze aus dem Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Diese sind in drei Kapitel unterteilt "Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang", "Faire Arbeitsbedingungen" und "Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz".

Die Bundesregierung bekennt sich zur Umsetzung der ESSR als Grundpfeiler zur Stärkung der sozialen Dimension Europas. Die Pandemie hat die Welt vor neue Herausforderungen gestellt - so auch die EU. Auch und gerade zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen dient die ESSR als Kompass für Aktivitäten und Initiativen auf europäischer, aber auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Die Maßnahmen sollten sich ergänzen und gegenseitig verstärken, so dass die Lebensverhältnisse der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger überall in der EU verbessert und soziale Ungleichheiten abgebaut werden.

Deshalb hat die weitere Umsetzung der ESSR auch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine große Rolle gespielt. Vor allem durch die Ratsschlussfolgerungen zur Stärkung von Mindestsicherungssystemen wurde ein weiterer Schritt getan, um Armut und soziale Ausgrenzung weiter zu bekämpfen.

Durch den Beginn der Beratungen zum Richtlinienvorschlag für angemessene Mindestlöhne in der EU wird auch die Debatte um fair Löhne vorangebracht.

2021 wird die EU-Kommission einen Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der ESSR vorlegen. Dieser wird im ersten Halbjahr 2021 unter portugiesischer EU-Ratspräsidentschaft behandelt werden. Hierzu hatten Regierungen, Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Vorschläge einzureichen. Auch die Bundesregierung hat sich an diesem Konsultationsprozess beteiligt.