Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelrentenaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, dem Grundsicherungsgeld, wenn sie
- trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder
- mit ihrer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Einnahmen ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.
Dieses ist auch als ergänzende (aufstockende) Leistung zum Einkommen zu gewähren.