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Jugendgarantie

Die Jugendgarantie ist eine wichtige europäische Initiative zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU. Zentrales Ziel der bereits seit 2013 bestehenden Jugendgarantie ist es, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Schul- oder Ausbildungsabschluss bzw. nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum erhalten.

Im Oktober 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten einstimmig eine Ratsempfehlung zur Stärkung der Jugendgarantie angenommen. Die Empfehlung basiert auf einem Vorschlag der Kommission vom 1. Juli 2020 zur Stärkung der Jugendgarantie, der wiederum Teil eines Pakets zur Unterstützung der Jugendbeschäftigung ist. Die einstimmige Annahme der Empfehlungen zur verstärkten Jugendgarantie ist ein wichtiges Signal, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, weiterhin Priorität auf der europäischen Agenda hat.

Von der weiterentwickelten Jugendgarantie können nunmehr junge Menschen bis zum 29. Lebensjahr profitieren. Der Fokus wird dabei auf besonders schutzbedürftige junge Menschen gelegt – wie beispielweise diejenigen, die mit einer Behinderung leben, die einer Minderheit angehören oder die in abgelegenen ländlichen Gebieten oder benachteiligten Stadtteilen wohnen. Jungen Menschen soll eine möglichst frühzeitige und individuell zugeschnittene Beratung angeboten und der Erwerb von – angesichts des Wandels der Arbeitswelt erforderlichen – digitalen und ökologischen Qualifikationen ermöglicht werden.

Von wem wird die Jugendgarantie in Deutschland umgesetzt?

In Deutschland koordiniert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Es ist für die Einbindung aller an der Umsetzung beteiligten Akteure und Partner auf allen Ebenen und in allen Bereichen zuständig. Das BMAS ist in seiner Funktion als "Jugendgarantie-Koordinator" auch Hauptansprechpartner gegenüber der Europäischen Kommission in Fragen der Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland.

Wichtigster Partner bei der Umsetzung der Jugendgarantie ist die Bundesagentur für Arbeit (BA). Als maßgeblicher Dienstleister am Arbeitsmarkt erbringt sie für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Leistungen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Der BA kommt bei der Umsetzung der Jugendgarantie somit eine zentrale Rolle zu. Auf örtlicher Ebene werden die Leistungen über ein flächendeckendes Netz von Agenturen für Arbeit sowie von Jobcentern zur Verfügung gestellt. Die Jobcenter setzen die Grundsicherung für Arbeitsuchende um; sie erbringen Leistungen der Vermittlung und Beratung, zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung sowie zur Aufnahme einer Beschäftigung mit dem Ziel der Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

In vielen Kommunen bilden die örtliche Agentur für Arbeit, das Jobcenter und der örtliche Träger der Jugendhilfe gemeinsam ein Kooperationsbündnis. Vielerorts sind auch die Schulen einbezogen. Die Bündnisse werden übergeordnet als "Jugendberufsagentur" (JBA) bezeichnet. Eine JBA dient jungen Menschen als zentrale Anlaufstelle vor Ort für alle Fragen rund um den Übergang von der Schule in den Beruf. Die einzelnen Träger sind dabei weiterhin in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichen gesetzlichen Zielen für die Beratung und Integration junger Menschen in Gesellschaft, Ausbildung und Arbeit verantwortlich. Jeder Träger zeichnet sich in der Praxis durch ein differenziertes Hilfe- und Dienstleistungsangebot aus, das im Rahmen einer JBA jedoch gebündelt und so gezielter und passgenauer unterbreitet werden kann.

Welche Schwerpunkte gibt es bei der Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie in Deutschland?

Aktuelle Schwerpunkte des BMAS für die Umsetzung der Jugendgarantie sind unter anderem

  • die Einführung einer Ausbildungsgarantie, mit der jedem jungen Menschen die Zusage gegeben wird, eine (möglichst betriebliche) Berufsausbildung beginnen zu können
  • die qualitative Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen als rechtskreisübergreifende Kooperationsbündnisse mit dem Ziel, junge Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen; sowie

die Kooperation und Maßnahmenabstimmung mit weiteren Akteuren am Ausbildungsmarkt, etwa in der Allianz für Aus- und Weiterbildung oder der Bund-Länder-BA-Initiative "Bildungsketten".