Die Leistungen des Fallmanagements und der Traumaambulanz regelt Kapitel 4 des SGB XIV.
Fallmanagement
Beim Fallmanagement begleiten Fallmanagerinnen und Fallmanager die Berechtigten durch das gesamte Antrags- und Leistungsverfahren. Sie stehen Berechtigten während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung. Sie ermitteln u. a. den möglichen Hilfebedarf und weisen auch auf andere in Betracht kommende Sozialleistungen hin.
Betroffene von Gewalttaten oder anderen schädigenden Ereignissen können sich an so genannte Fallmanager oder Fallmanagerinnen wenden. Diese bieten schnell und unkompliziert Hilfestellung bei der Beantragung der Leistungen. In diesem Video lernen Sie Fallmanagerin Simone Müller kennen, die Betroffene sowie Angehörige und Hinterbliebene berät und bei der Antragstellung unterstützt.
Erklärvideo: So helfen Fallmanager Betroffenen
Leistungen der Traumaambulanz
In der Traumaambulanz bekommen Berechtigte schnell und ohne großen Aufwand psychotherapeutische Hilfe. Den Antrag dafür müssen sie nicht sofort stellen. Es reicht, wenn er spätestens nach der zweiten Sitzung vorliegt. Betroffene müssen innerhalb von zwölf Monaten in die Traumaambulanz gehen. Die Frist beginnt mit dem Ereignis oder der Kenntnis des Ereignisses. Manchmal liegt das Ereignis schon lange zurück und es kommt erst später zu einer akuten seelischen Krise. In diesem Fall gilt die Frist von zwölf Monaten ab dem Beginn der Krise. Erwachsene Betroffene bekommen bis zu 15 Sitzungen. Kinder und Jugendliche bekommen bis zu 18 Sitzungen. Manche Betroffene brauchen danach weiter eine Psychotherapie und werden dann an andere Therapieangebote vermittelt. Weiteres regelt die Traumaambulanz-Verordnung.
Hier können Sie das Video sehen.
Erklärvideo: Hilfe für Opfer von Gewalttaten – die Arbeit von Traumaambulanzen
Die Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei den jeweiligen zuständigen Versorgungsbehörden vor Ort zu stellen.