Berufsunfähig sind Personen, die wegen einer gesundheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit in ihrem bisherigen Beruf oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Vor dem 2. Januar 1961 geborene Personen können - bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen - eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.