Der Mindestlohn gilt: Wer hart und engagiert arbeitet, wird dafür entsprechend entlohnt – auch im Praktikum. Durch die Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 hat sich für Praktikantinnen und Praktikanten einiges verbessert: Das Mindestlohngesetz beendet die unter dem Begriff "Generation Praktikum" zusammengefassten Missstände und sorgt dafür, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
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