Mit dem Sozialbericht 2021 dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in diesem Kontext ergriffenen Reformen in der 19. Legislaturperiode. Er besteht aus zwei Teilen: Teil A gibt einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Zudem werden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie dargestellt. Teil B widmet sich dem Sozialbudget, mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige der sozialen Sicherung in Deutschland informiert. Dabei wird die ansonsten übliche jährliche tabellarische Berichterstattung des Sozialbudgets durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Sicherungssysteme ersetzt und durch eine Vorausschau auf die künftige mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen ergänzt.
Der Deutsche Bundestag hat zuletzt mit Beschluss vom 10. Dezember 1986 (2. Spiegelstrich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drs. 10/6704) die Bundesregierung aufgefordert, die Sozialberichterstattung in der bewährten Form fortzuführen. Mit dem vorliegenden Sozialbericht kommt die Bundesregierung dieser Verpflichtung auch in dieser Legislaturperiode nach.
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