Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung, beschlossen.
Deutschland braucht ausländische Fachkräfte. Millionen ausländischer Beschäftigter arbeiten bei uns, bringen sich in unsere Gesellschaft ein, zahlen Steuern und stärken unser Land. Viele kommen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu uns. Diese Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, ist für uns sehr wichtig.
Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen. Dagegen gehen wir jetzt härter vor, Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch tolerieren wir nicht. Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass ich dagegen mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werde. Denn Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat. Ich habe mich mit den Kommunen vor Ort ausgetauscht und schon im Juni einen Aktionsplan vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir dann mit dem Innenministerium gemeinsam weitergearbeitet und jetzt einen wirksamen Katalog erarbeitet.
Wir verbessern den Datenaustausch, optimieren so Verwaltungshandeln und schließen Schlupflöcher, um Missbrauch zu bekämpfen. Wir ermöglichen den Kommunen, besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung. Unser Anliegen bringen wir auch auf der europäischen Ebene ein, damit bereits mit den EU-Freizügigkeitsregeln Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird.
Wir stärken die Bundesagentur für Arbeit, nehmen Arbeitgeber in die Haftung, die auf Schwarzarbeit setzen und beenden den Bezug von Grundsicherung für Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, informieren wir schon in den Herkunftsländern klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen. Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug.
Der von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, und Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vorgelegte 10-Punkte-Plan enthält Maßnahmen, mit denen der Missbrauch von Sozialleistungen und ausbeuterischen Strukturen noch wirksamer bekämpft werden soll.
Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern: Wer mit Haftbefehl gesucht wird, darf keine Sozialleistungen beziehen. Der Staat muss konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht wird. Deshalb schaffen wir mehr Klarheit durch besseren Datenaustausch und mehr Konsequenz bei kriminellem Missbrauch.
Die wichtigsten Punkte aus dem Aktionsplan:
Datenaustausch
Der Datenaustausch zwischen den Behörden wird verbessert, unter anderem durch sogenannte Push-Nachrichten. So kann Missbrauch besser entdeckt und verhindert werden. Bereits seit Juli melden Jobcenter an den Zoll, wenn ein Verdacht auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstoß besteht. Die Bundesagentur für Arbeit wird im Kampf gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch mit einem zentralen Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen gestärkt.
Scheinbeschäftigung
Zukünftig werden auch Arbeitgeber für zu viel gezahlte Sozialleistungen haften. Das heißt, sie müssten Sozialleistungen zurückzahlen, wenn sie eine geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gar nicht, nicht vollständig oder nur zum Schein sozialversicherungsrechtlich melden. Im SGB II hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das zum 1. Juli 2026 bereits umgesetzt, für das SGB XII wird es ebenfalls geregelt.
Klare Handlungsanweisungen
Die Fachlichen Weisungen der BA für die Jobcenter sowie die Anwendungshinweise und Handlungsleitfäden für ausführende Behörden, u. a. die Ausländerbehörden, werden klarer gefasst. Die einschlägigen Gesetze wie das FreizügigG/EU und das SGB II werden zudem präzisiert und wo erforderlich angepasst.
Vorgehen gegen Schrottimmobilien
Mit gezielten Maßnahmen wird die Nutzung von Schrottimmobilien zum Zweck des Sozialleistungsmissbrauchs unterbunden. Mit der Novelle des Baugesetzbuches sollen Kommunen besser gegen Schrottimmobilien vorgehen können z. B. durch bessere Vorbereitung von Instandsetzungsgeboten, vereinfachte Ausübung von Vorkaufsrechten und eine neue Möglichkeit zur Enteignung bei extremen Fällen von Missbrauch. Änderungen in der Umsetzung des Melderechts helfen, Überbelegung und eine Anmeldung bei Nutzungsuntersagungen zu verhindern.
Keine Sozialleistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen
Wir werden gesetzlich ausschließen, dass per Haftbefehl gesuchte Personen weiterhin SGB II und SGB XII erhalten. Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz entsprechender Ladung entziehen.
Verfolgung von Hintermännern
Hintermänner des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs sollen strafrechtlich besser verfolgt werden. Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit werden besser geschützt.
Beratungsangebote
Mit Informations- und Beratungsangeboten schon in den Herkunftsländern sollen Menschen davor geschützt werden, in die falschen Hände zu geraten und mit falschen Versprechungen gelockt zu werden ("know before you go").