Das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" hat heute auf dem GovTech Campus Berlin die Roadmap zur Umsetzung des Kapitels "Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung" aus den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform vorgelegt. An der sechsten Sitzung des Gremiums nahmen die Staatssekretäre Dr. Michael Schäfer (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Dr. Markus Richter (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung) teil.
Die Digitalisierung des Sozialstaats muss bei den Menschen ankommen. Mit der Roadmap haben wir gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen klaren Plan, wie wir aus einzelnen digitalen Angeboten ein vernetztes digitales System machen. Die Menschen sollen weniger Nachweise einreichen und ihre Anliegen möglichst durchgängig digital erledigen können. Das beschleunigt die Prozesse und erschwert auch den Missbrauch von Sozialleistungen. Dass wir die Roadmap schneller als von der Sozialstaatskommission vorgesehen vorlegen, zeigt: Wir bringen die Modernisierung unseres Sozialstaats gemeinsam und mit Tempo voran.
Die Roadmap ist unser Kompass für ein flächendeckendes, hochwertiges Angebot an digitalen Sozialleistungen – wir erweitern konsequent die digitale Erreichbarkeit, nutzen eine gemeinsame Infrastruktur und arbeiten aktiv an der Akzeptanz und Qualität der Angebote. Digitale Prozesse sorgen dafür, dass Leistungen gezielter und verlässlicher bei den berechtigten Personen ankommen. Dabei wollen wir die digitalen Möglichkeiten mutig nutzen und zeigen, wie strukturelle Reformen das Leben der Menschen einfacher machen.
Mit der Roadmap legt das Expertengremium einen Handlungsrahmen für die weitere Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vor. Ziel ist ein digitales Ökosystem, in dem digitale Angebote und Fachverfahren, Plattformen und Infrastrukturen, Daten und Standards sowie rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen besser zusammenspielen. Bürgerinnen und Bürger werden dadurch einfacher Zugang zu Sozialleistungen erhalten und ihre Anliegen möglichst durchgängig medienbruchfrei digital erledigen können.
Die Roadmap formuliert dafür drei zentrale Ziele: Digitale Angebote sollen konsequent am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden. Die Bearbeitung ihrer Anliegen soll bundesweit durchgängig digital ermöglicht werden. Die Umsetzung erfolgt mit einem zentralen Sozialportal, effizienten Plattformen und Infrastrukturen sowie verbindlicher und offener Zusammenarbeit.
Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist bereits gemacht: Das Expertengremium hat im Juli beschlossen, die bestehende Sozialplattform zum zentralen digitalen Sozialportal weiterzuentwickeln. Sie soll schrittweise zu einem One-Stop-Shop ausgebaut werden und den Zugang zu relevanten sozialstaatlichen Leistungen erleichtern. Die Roadmap beschreibt die nächsten Schritte hierfür – von einem erweiterten Leistungsportfolio über den schrittweisen Ausbau bis zur Nutzung des Deutschland-Stacks.
Weitere Schwerpunkte sind die Entwicklung verbindlicher und anschlussfähiger Daten- und Schnittstellenstandards, ein (rechts-)sicherer Datenaustausch zwischen Sozialbehörden, die weitere Umsetzung des Once-Only-Prinzips sowie digitaltaugliche rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Auch der verantwortungsvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die Weiterentwicklung von Sozialverwaltung und Sozialrecht werden anhand konkreter Anwendungsfälle vorangetrieben.
Die Roadmap besteht aus einem gemeinsamen Handlungsrahmen sowie einem fortzuschreibenden Zeitstrahl für die weitere Umsetzung. Der Zeitstrahl benennt die nächsten Festlegungen, Prüfaufträge und Umsetzungsschritte sowie die dafür vorgesehenen Zeiträume und wird im weiteren Prozess regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Die Vorlage der Roadmap fällt in das erste Jahr der Modernisierungsagenda der Bundesregierung. Sie konkretisiert deren Anspruch für die Arbeits- und Sozialverwaltung und zeigt, wie Bund, Länder und Kommunen gemeinsam die Voraussetzungen für einen modernen, vernetzten und bürgernahen Sozialstaat schaffen.
Die Sozialstaatskommission hatte in ihrem Abschlussbericht vom Januar 2026 empfohlen, innerhalb von sechs Monaten nach Konstituierung des Expertengremiums eine Roadmap zur Umsetzung ihrer Digitalisierungsempfehlungen zu erarbeiten. Mit der nun vorgelegten Roadmap hat das im Mai gestartete Expertengremium diesen Auftrag bereits Anfang Oktober erfüllt.
Roadmap
Weiterführende Informationen zum Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform":
Das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" wurde auf Empfehlung der Sozialstaatskommission am 20. Mai 2026 unter Beteiligung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter des BMAS und des BMDS als Vorsitzende, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie der drei kommunalen Spitzenverbände an. Weitere Länder, Sozialversicherungsträger und Digitalexpertinnen und -experten werden themenbezogen hinzugezogen.
Das Expertengremium tagt monatlich bis Ende 2027 und begleitet die Umsetzung der Empfehlungen zur Digitalisierung. Mit der Roadmap liegt nun der gemeinsame Handlungsrahmen und eine klare Zielvision für die weitere Umsetzung vor.