Am 17. Januar 2025 begrüßte Staatssekretärin Lilian Tschan den kambodschanischen Arbeitsminister Sour Heng und dessen Delegation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Begleitet wurde der Minister von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsministeriums, weiterer kambodschanischer Ministerien sowie Vertretern der Textilbranche und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Die Delegation traf sich im BMAS mit deutschen Fachexpertinnen und -experten zu einem Austausch über den Sozialen Dialog in Deutschland, die deutsche und europäische Gesetzgebung zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten sowie zum Thema Arbeitsschutz.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das kambodschanische Arbeitsministerium seit vielen Jahren bei der Verbesserung des nationalen Systems für Arbeitsinspektionen sowie beim Thema Nachhaltigkeit mit Fokus auf Arbeitsstandards in der Textilindustrie. Die Textilindustrie spielt für Kambodscha und seine Exporte eine große Rolle. Die Branche ist größter Arbeitgeber, vor allem für Frauen.
Mit dem Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) setzt sich das BMAS in Produktionsländern wie Kambodscha für gute Arbeitsbedingungen ein. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass in Deutschland keine Produkte angeboten werden, die unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen produziert wurden. Die Gesetzgebung sieht vor, dass die deutschen Unternehmen im Rahmen einer Risikoanalyse ermitteln müssen, ob auch die Zulieferer bestimmte Standards einhalten. Staatssekretärin Tschan betonte, dass es für das BMAS wichtig sei zu erfahren, wie sich das Gesetz auf Produktionsländer auswirke und welche Herausforderungen dabei bestehen.
Die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass die Produkte, die sie erwerben, unter guten Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Mit der deutschen und europäischen Lieferkettengesetzgebung haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass deutsche Unternehmen dies entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen. Dies kann aber nur dann gelingen, wenn wir uns über die Herausforderungen in wichtigen Textilstandorten wie Kambodscha austauschen.
Der kambodschanische Arbeitsminister sprach sich im anschließenden Fachgespräch dafür aus, dass deutsche Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht auf kleine und mittlere Zulieferer (KMU) abwälzen dürften. Die Erbringung von zu umfassenden Nachweisen könne wegen begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen dazu führen, dass diese letztlich von größeren Zuliefern verdrängt werden könnten.
Von Seiten des BMAS wurde betont, dass die Entlastung von KMU im In- und Ausland eine Priorität sei. Eine Übertragung von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer in Partnerländern wie Kambodscha ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD). Die Zusammenarbeit in der Lieferkette ist ein Lernprozess, der auf Dialog und kontinuierlichem Austausch beruht. Im Idealfall arbeiten verpflichtete Unternehmen mit ihren Zulieferern fair und auf Augenhöhe über einen längeren Zeitraum zusammen. Brancheninitiativen können dies zusätzlich unterstützen.
Zudem bestand von kambodschanischer Seite großes Interesse an einer Vertiefung des Austauschs zum Arbeitsschutz, da Kambodscha derzeit an entsprechenden gesetzlichen Regelungen arbeitet.
Das kambodschanische und deutsche Arbeitsministerium wollen die für beide Seiten gewinnbringende Zusammenarbeit zu arbeits- und sozialpolitischen Themen fortführen.