Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2021 (Projektstart ab Oktober 2021 oder später) aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.
Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
- Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.
Ab sofort können schriftlich Förderanträge gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger gsub mbH. Es stehen zwei Wege auf dem Online-Portal zur Verfügung:
- Für bereits beim Projektträger registrierte Verbände/Organisationen:
https://prodaba2020.gsub-intern.de/anmelden - Für neue Verbände/Organisationen:
https://prodaba2020.gsub-intern.de/registrierung
Antragsschluss ist der 22. Juni 2021.
Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.