Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthält gemeinsame Regelungen für die Sozialversicherung, die regelmäßig der Anpassung bedürfen. Bei der Änderung geht es vor allem um folgende Dinge:
- Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung
- Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Schließen von Lücken im Leistungsrecht
- Schließung des Dienstordnungsrechts (DO-Recht)