Mit der Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II werden die Kennzahlen an die neue Zielsteuerung angepasst. Das Kennzahlensystem soll künftig, anders als bisher (ein gesetzliches Ziel – eine Kennzahl zur Operationalisierung), in seiner Gesamtheit die Ausrichtung auf die gesetzlichen Ziele des SGB II unterstützen und dabei die Integrationsarbeit der Jobcenter umfassender berücksichtigen.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Abschluss der Verordnung
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
- 10.04.2026: DLT [PDF, 237KB]
Referentenentwurf