Durch das Einsatzweiterverwendungsgesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861ff) haben Soldaten und Wehrübende, die einen sog. Einsatzunfall erlitten haben, auf Antrag die Möglichkeit, in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art übernommen zu werden.
Soziale Entschädigung
Rundschreiben Soziale Entschädigung - IVc 2 - 46420
Durch das Einsatzweiterverwendungsgesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861ff) haben Soldaten und Wehrübende, die einen sog. Einsatzunfall erlitten haben, auf Antrag die Möglichkeit, in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art übernommen zu werden.