In dieser vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) erstellten Evaluation werden die finanziellen Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes (AngEntlG) von 2019 auf Länder und Kommunen ermittelt. Dazu wurden die Daten der amtlichen Statistik analysiert, Leistungsträger der Hilfe zur Pflege befragt und Leistungsdaten im Rahmen einer Aktenanalyse ausgewertet. Die Untersuchung hat ergeben, dass sich die Kosten innerhalb des im Gesetzgebungsverfahren geschätzten Rahmens bewegen. Im Ergebnis wird die Mehrbelastung bei der Hilfe zur Pflege, die auf das AngEntlG und auf die weitere Kostenentwicklung zurückzuführen ist, im Jahr 2020 auf 377 Mio. Euro beziffert. Davon sind 267 Mio. Euro auf das AngEntlG zurückzuführen. Die Träger der Eingliederungshilfe werden mit 60 Mio. Euro belastet. Daraus ergibt sich insgesamt eine Entlastung unterhaltsverpflichteter Eltern und Kinder im Umfang von 327 Mio. Euro im Jahr 2020, 219 Mio. Euro im Jahr 2021, 197 Mio. Euro im Jahr 2022, 239 Mio. Euro im Jahr 2023 und 290 Mio. Euro im Jahr 2024.
Sozialhilfe
Evaluation des Angehörigen-Entlastungsgesetzes
Abschlussbericht
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