Der Arbeitgeberband Pflege hat mit Schreiben vom 24. Januar 2019 einen Antrag auf Errichtung einer Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (Pflegekommission) gestellt. Die auf Grundlage der Empfehlungen der letzten (Dritten) Pflegekommission erlassene Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche läuft zum 30. April 2020 aus.
Die zu errichtende (Vierte) Pflegekommission besteht aus acht Mitgliedern. Das BMAS ernennt aufgrund von Vorschlägen der tarifzuständigen Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände in der Pflegebranche sowie der Dienstnehmerseite und der Dienstgeberseite von paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen, jeweils zwei Mitglieder und ihre Stellvertreter.
Die genannten Vorschlagsberechtigten wurden mit heutiger (27. Februar 2019) Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufgefordert, innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen, vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger gerechnet, Vorschläge für die Benennung geeigneter Mitglieder und stellvertretender Mitglieder schriftlich beim BMAS einzureichen. Damit ist das Verfahren zur Errichtung der Vierten Pflegekommission eingeleitet.