Das Gesetz ermöglicht es, dem deutschen Vertreter oder der deutschen Vertreterin den Empfehlungen der Europäischen Kommission zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige zuzustimmen, über die im Europäischen Rat abgestimmt wird. Damit soll EU-weit Sozialschutz erreicht werden.
Gesetz
Sozialversicherung
Gesetz zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
05.06.2019
Referentenentwurf
25.01.2019
Dokumentation
05.06.2019: Gesetz
25.01.2019: Referentenentwurf
Stellungnahme