Arbeitsförderung
Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Das Erste - nicht zustimmungsbedürftige - Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt regelt die Erneuerung der Rahmenbedingungen für eine rasche und nachhaltige Vermittlung in Arbeit und zeigt Brücken für Beschäftigung und die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder auf.
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
23.12.2002