Verordnung
Sozialversicherung
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Die Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung regelt, nach welchen Maßgaben die sozialversicherungsrelevanten Daten der Beschäftigten in Unternehmen erfasst und an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden.