Behandlung von Sonderzuwendungen nach § 10 Abs. 1 der Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) vom 19. Oktober 2009. Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER); Behandlung von Sonderzuwendungen nach § 10 Abs. 1 der Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV)
Bei der Länderreferentenbesprechung im September 2009 wurde abschließend die Fragestellung diskutiert, wie im Zusammenhang mit der Anrechnungsvorschrift des § 10 Abs. 1 BSchAV bei der Berechnung des Berufsschadensausgleichs zu verfahren sei, wenn laufende monatliche Sonderzahlungen in die übrigen Bezügebestandteile integriert werden.