Die Berufseinstiegsbegleitung ist zum 1. April 2012 dauerhaft in das SGB III eingefügt worden. Sie soll den Übergang von förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen in die Berufsausbildung verbessern. Ein Berufseinstiegsbegleiter unterstützt jeweils bis zu 20 Teilnehmende bei dem Erreichen des Schulabschlusses, der Berufsorientierung und -wahl, der Suche nach einer Ausbildungsstelle und der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Das mit der Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung beauftragte Forschungskonsortium hat den Zwischenbericht 2013 vorgelegt. Dieser zeigt auf, dass sich von den befragten Teilnehmenden rund 1,5 Jahre nach dem planmäßigen Schulabschluss fast 60 % in einer Ausbildung befindet (davon 81,5 % betriebliche und 18,5 % schulische Berufsausbildungen). Lediglich 12,6 % der jungen Erwachsenen absolvieren zu diesem Zeitpunkt eine berufsvorbereitende Maßnahme und etwa ein Zehntel geht noch zur Schule.
Die Zwischenergebnisse der Wirkungsanalyse deuten darauf hin, dass die Berufseinstiegsbegleitung einen leicht positiven, wenn auch nicht signifikanten Effekt auf die Wahrscheinlichkeit des Übergangs in eine Berufsausbildung hat.