Nachdem Bund, Länder und Kirchen am 1. Dezember 2016 am Rande der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der "Stiftung zur Anerkennung und Hilfe für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben" (kurz: Stiftung Anerkennung und Hilfe) unterzeichnet haben, trat dieser Vertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Stiftung nimmt ab dem heutigen 2. Januar 2017 ihre Arbeit auf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist Träger der gemeinnützigen nichtrechtsfähigen Stiftung und unterhält eine zentrale Geschäftsstelle, die ab sofort die Anlauf- und Beratungsstellen zu einer bundeseinheitlichen Beratungspraxis berät, das Stiftungsvermögen verwaltet und nach Gesprächen in den Anlauf- und Beratungsstellen schlüssig geprüfte Anmeldungen für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an die Betroffenen auszahlt.
Die Länder richten bis zum 31. März 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen ein. Diese bieten den Betroffenen ein persönliches Gespräch, individuelle Beratung und Unterstützung bei dem Prozess der Aufarbeitung der eigenen Geschichte und bei der Anmeldung für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen.
In einigen Ländern sind die Anlauf- und Beratungsstellen bereits errichtet und geben ab sofort Termine für ein Beratungsgespräch. Andere Länder bieten vorab die Möglichkeit, sich bei einer Landesbehörde bereits jetzt für ein Beratungsgespräch anzumelden.
Alle Informationen zu den Schritten für eine Anmeldung zu Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen, zu den Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Anlauf- und Beratungsstellen sowie zum Hintergrund der Stiftung finden Sie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.
Ein Info-Telefon für allgemeine Fragen rund um die Stiftung ist im Auftrag der Stiftung unter der Telefonnummer 0800 221 221 8 kostenfrei zu erreichen.