Für den Versand des Schreibens vom 22. Februar 2019 wurden Ihre personenbezogenen Daten verwendet. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht (Artikel 14 DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
- Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Versands des o.g. Schreibens ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortlich.
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- Ihre Adresse haben wir vom Melderegister der Stadt Bremerhaven erhalten. Deren Datenschutzinformationen finden Sie unter www.bremerhaven.de/datenschutzerklaerung. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit unter der vorgenannten Anschrift oder URL sowie über datenschutz@bit.bremerhaven.de widersprechen.
- Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird Ihre Adresse nur solange gespeichert, wie dies für den Versand des o.g. Schreibens erforderlich ist. Hierfür wird ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragter Auftragsverarbeiter eingesetzt: die neues handeln AG und die Office Data Service GmbH.
neues handeln AG
Luisenstraße 46
10117 Berlin
Office Data Service GmbH
Ehrenbergstr. 16A
10245 Berlin
Nach Abschluss des Versands wird Ihre Adresse vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den von diesem beauftragten Auftragsverarbeitern gelöscht.
Ihre Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. - Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht, der Verarbeitung aufgrund einer besonderen Situation zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Diese Rechte sind näher ausgeführt unter www.bmas.de/DE/Infos/Datenschutz/datenschutz.html.
- Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).
Die für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.