Navigation und Service

Logo: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Führt zur Startseite

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Die internationale Zusammenarbeit bei der Beschäftigungs- und Sozialpolitik umfasst zahlreiche bilaterale und multilaterale Abkommen sowie die Mitwirkung der Bundesregierung in Gremien, wie der UNO, der ILO, der OECD, der OSZE und im Europarat.

Flaggen verschiedener Länder

Sinn und Zweck der Internationalen und Bilateralen Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist der gegenseitige Austausch von Erfahrungen auf diesem Gebiet. Im bilateralen Segment wollen wir durch "best practice" von anderen Ländern lernen, um deren Erkenntnisse, dort wo es sinnvoll ist, für unsere nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen nutzbar zu machen. Umgekehrt sind wir bereit, unsere Erfahrungen mit anderen Ländern zu teilen, wenn dies gewünscht wird. Im multilateralen Segment geht es darum, internationale Arbeits- und Sozialstandards zu fördern, um die soziale Dimension der Globalisierung zu gestalten. Hierzu bringen wir uns vor allem in die Aktivitäten der ILO ein und wirken im G8-Prozeß mit.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Sie wurde bereits im Jahr 1919 gegründet und hat im Jahr 1969 den Friedensnobelpreis erhalten. Derzeit umfasst sie 183 Mitgliedstaaten. Dabei sind die Mitgliedstaaten nicht nur durch Regierungsvertreter, sondern ebenso durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Organen der ILO repräsentiert. Diese dreigliedrige Struktur ist im UN-System einzigartig.

Die grundlegende Zielsetzung der ILO ist die Sicherung des Weltfriedens durch die schrittweise Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen. Hierfür erarbeitet die ILO grundlegende Arbeits- und Sozialstandards und sorgt für ihre internationale Umsetzung.

Die Vereinten Nationen (United Nations, UN) wurden 1945 unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges gegründet, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und sozialen Forschritt, bessere Lebensbedingungen und Menschenrechte zu fördern. Was die 193 souveränen Mitgliedsstaaten verbindet, sind die Grundsätze der UN-Charta - ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem ihre Rechte und Pflichten als Mitglieder der internationalen Gemeinschaft festgeschrieben sind.

Die Hauptorgane der Vereinten Nationen sind die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat,  der Internationale Gerichtshof und das Generalsekretariat. Mit Ausnahme des Gerichtshofs, der seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) hat, befinden sich alle Hauptorgane in New York.

Die OECD hat das Ziel, zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in den Mitgliedsländern beizutragen. Sie bietet auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik wichtige Analysen an, die den Mitgliedsländern im Vergleich miteinander "best practices" an die Hand geben.

Der Europarat trägt zur Sicherung der Menschenrechte bei. Die Europäische Sozialcharta garantiert soziale Rechte, wie z.B. das Recht auf Arbeit und angemessene Arbeitsbedingungen, deren Einhaltung durch die Vertragsstaaten von den Überwachungsgremien des Europarats kontrolliert wird.

Stand: 01.07.2011

Zusatzinformationen