Produktsicherheit

Die Produktsicherheit umfasst zahlreiche Rechtsvorschriften, die die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt zum Gegen­stand haben.

Zentrales Regelungsziel ist dabei ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Verbraucher und Beschäftigte.

Diese Rechtsvorschriften regeln den freien Waren­verkehr im europäischen Binnenmarkt.  Die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist in Deutschland das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Es umfasst eine breite Palette verschiedenster Produkte.

Mit dem ProdSG sowie den auf Grundlage § 8 ProdSG erlassenen Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) werden insgesamt 11 europäische Binnenmarktrichtlinien sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG in deutsches Recht umgesetzt. Die für das BMAS zuständigen Binnenmarktrichtlinien und die dadurch beschriebenen Produktgruppen sind im Folgenden aufgelistet:

Arbeitsschutz
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Elektrische Betriebsmittel dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für sämtliche elektrischen Betriebsmittel, die für eine Nenn-Betriebsspannung zwischen 50 und 1.000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind.

Arbeitsschutz
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Druckgeräte und die aus mehreren Druckgeräten zusammengefügten Baugruppen dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst Druckgeräte und Baugruppen, die zur Verwendung mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar ausgelegt sind.

Arbeitsschutz
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Einfache Druckbehälter dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der Richtlinie 2014/29/EU entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst bestimmte geschweißte Behälter, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bei einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar gedacht sind.

Arbeitsschutz
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Gasgeräte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen "Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG" (Gasgeräteverordnung) entsprechen.

Arbeitsschutz
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Aerosolpackungen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der Richtlinie 75/324/EWG entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst nicht wiederverwendbare Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff einschließlich des darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gases mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver.

Arbeitsschutz
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Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Verordnung) entsprechen.

Arbeitsschutz
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Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie umfasst neben Maschinen im engeren Sinne auch Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.

Arbeitsschutz
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Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen ATEX-Richtlinie 2014/34/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für Geräte, sofern sie eine eigene potentielle Zündquelle aufweisen, für autonome Schutzsysteme sowie für Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden sollen.

Arbeitsschutz
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Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen, dürfen nur auf dem Markt bereit gestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für Aufzüge zur Personenbeförderung, zur Personen- und Güterbeförderung und für bestimmte Güteraufzüge.