Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung

Rente

Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung

Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren: Danach werden die Ausgaben der Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen bestritten. Das heißt, dass insbesondere mit den monatlichen Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeitgeber die Renten derjenigen gezahlt werden, die heute im Ruhestand sind.

Auf diese Weise sorgt die jeweils arbeitende Generation solidarisch für die Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration. Deshalb ist im Grundsatz die Zahl der Beitragszahlenden und die Höhe der von ihnen versicherten Einkommen ausschlaggebend dafür, wie viel Geld durch Beitragseinnahmen in das Rentensystem fließt. Auf der Auszahlungsseite richtet sich die Höhe der persönlichen Rente in erster Linie nach der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der versicherten Arbeitsentgelte.

Die Beiträge zur Rentenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von ihnen und ihren Arbeitgebern grundsätzlich zu gleichen Teilen getragen (Parität). Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung erreichte 1997/98 seinen Höchstwert (20,3 Prozent) und liegt heute (2021) bei 18,6 Prozent. Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen allerdings zur Finanzierung der Ausgaben allein nicht aus, auch weil die Rentenversicherung eine Reihe von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben erfüllt. Deshalb kommen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt hinzu, mit denen der Bund letztlich die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung garantiert. Im Jahr 2016 waren dies insgesamt rund 86,8 Milliarden Euro (Bundeszuschüsse, Beitragszahlungen und Erstattungen).

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