Neues Soziales Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Mit dem SGB XIV hat sich der Gesetzgeber von dem System des Bundesversorgungsgesetzes gelöst, das noch sehr auf die Bedürfnisse der Kriegsopfer zugeschnitten und in seinen Leistungen nicht mehr zeitgemäß war. Leistungen an Opfer werden zukünftig schneller, zielgenauer und stärker an den Bedarfen der Berechtigten orientiert erbracht.

Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB XIV ist ein schädigendes Ereignis (z.B. Raubüberfall), das zu einem gesundheitlichen Schaden (z.B. Beinbruch) führt, oder gesundheitliche (Gehbehinderung) und/oder wirtschaftliche (z.B. Einkommenseinbuße) Folgen verursacht.

Wie definiert das neue Soziale Entschädigungsrecht Gewalt? Wer hat als Opfer einer Gewalttat Anspruch auf Entschädigungs­leistungen? Was sind die wichtigsten Änderungen des neuen Sozialen Entschädigungsrechts? In diesem Video erfahren Sie mehr zu diesem Thema.