International

Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Fragen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik gewinnen in einer stark vernetzten Weltgemeinschaft auch international zunehmend an Bedeutung. Sinn und Zweck der internationalen Arbeit des BMAS ist der Austausch von Erfahrungen mit internationalen Partnern und die soziale Gestaltung der Globalisierung.

Mit Herausforderungen wie dem demographischen Wandel, dem Klimawandel, der digitalen Transformation und Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz, der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten oder auch dem Fachkräftemangel steht Deutschland nicht alleine da. Zentrale Themen unserer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik spielen auch in anderen Ländern eine bedeutende Rolle. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) steht deshalb sowohl auf politischer Ebene als auch auf Arbeitsebene in regem Austausch mit zuständigen Ministerien, Verwaltungen und Sozialpartnern in Partnerländern - in Europa und der ganzen Welt.

Durch den Welthandel und die internationale Arbeitsteilung ergeben sich in einer globalisierten Welt darüber hinaus zahlreiche Aufgaben, die Deutschland nur gemeinsam mit internationalen Partnern lösen kann. Die COVID-19-Pandemie mit ihren Folgen für Arbeitsmärkte und Einkommensschutz weltweit hat dies erneut in den Vordergrund gerückt.

Die führenden Industrienationen tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards und Arbeitsschutz in globalen Wertschöpfungsketten geht. Sie können auch einen Beitrag leisten, um mehr Menschen den Zugang zu Sozialschutz zu ermöglichen. Mehr dazu in unserem G7-Schwerpunkt "Gute Arbeit weltweit".

Konkrete Themen der internationalen Arbeit des BMAS sind:

  • die Stärkung des sozialen Schutzes weltweit,
  • die Förderung des sozialen Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere durch die Sozialpartner,
  • die Schaffung und Sicherung von guter Arbeit,
  • die Umsetzung der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation, insbesondere der grundlegenden Rechte und Prinzipien bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen),
  • Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten
  • die nachhaltige Verankerung der zuvor genannten sozial- und beschäftigungspolitischen Forderungen im globalen finanz- und wirtschaftspolitischen Kontext.

Die internationale Zusammenarbeit in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik findet zudem im bilateralen Bereich statt. Das bedeutet, dass der Austausch von Fachwissen oder Verhandlungen über Abkommen zwischen zwei Partnern erfolgt. Wichtige bilaterale Treffen sind zum Beispiel Regierungskonsultationen zwischen zwei Ländern, bei denen die Kabinette beider Länder gemeinsam tagen. Darüber hinaus finden gegenseitige Delegationsbesuche der einzelnen Ministerien (Ressorts) zu verschiedenen Themen statt. Das BMAS empfängt jedes Jahr zahlreiche ausländische Delegationen und beantwortet eine Vielzahl von Anfragen ausländischer Ministerien, Institutionen oder Einzelpersonen.

Hier finden Sie Pressemitteilungen und Meldungen zum Thema Europa und die Welt.

Weiterhin wirkt das BMAS in zentralen multilateralen Formaten, wie den bereits genannten G7/G20 mit. Außerdem arbeitet das BMAS eng mit internationalen Organisationen und Gremien wie den Vereinten Nationen (VN), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Europarat zusammen. Für die Zusammenarbeit mit der ILO ist das BMAS innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig.

Im Jahr 2022 hatte Deutschland die G7-Präsidentschaft inne. Unter dem Motto "Just transition: Make it work. Sicherung menschenwürdiger und hochwertiger Arbeit in ökologischen Wirtschaftssystemen" haben wir uns folgenden Themen gewidmet:

  1. Sicherstellung der Beschäftigungsfähigkeit in Zeiten der Digitalisierung, Dekarbonisierung und des demografischen Wandels
  2. Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  3. Stärkung des universellen Sozialschutzes sowie
  4. Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte sowie der Arbeits- und Umweltstandards bei unternehmerischer Geschäftstätigkeit und in Wertschöpfungsketten.