Arbeitsschutz

Arbeitsschutz auf Baustellen

Zum Schutz der Beschäftigten in der Bauwirtschaft wurden spezielle gesetzliche Regelungen erlassen.

Die Bauwirtschaft ist einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland.

Arbeitsbedingungen auf Baustellen sind gekennzeichnet durch ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung infolge des Baufortschritts, gleichzeitig ablaufende Arbeitsprozesse, ungünstige Witterungseinflüsse, häufig gefährliche und mit hohen körperlichen Beanspruchungen einhergehende Arbeiten sowie großen Zeit- und Termindruck. Im Jahr 2018 war das Baugewerbe in Deutschland der Wirtschaftszweig mit der höchsten Unfallquote 1). Zur Bekämpfung der überdurchschnittlich hohen Zahl von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen in der Bauwirtschaft und zur nationalen Umsetzung der europäischen Baustellenrichtlinie 92/57/EWG wurden folgende gesetzliche Regelungen erlassen:

  1. Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (einschließlich Orte auf Baustellen) und ergänzend dazu die spezifischen Anforderungen und Maßnahmen für Baustellen in Ziffer 5.2 Anhang ArbStättV,
  2. Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, auch auf Baustellen. Für Baustellen besonders relevante Vorschriften enthält Anhang 1 Nummer 2 (Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten) und Nummer 3 (Verwendung von Leitern und Gerüsten).
  3. Vorschriften der Baustellenverordnung in Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen durch bessere Koordination bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben, u. a. durch die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators und der Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans. Weitere Informationen zur Baustellenverordnung sind abrufbar auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Darüber hinaus gelten auch für Beschäftigte auf Baustellen die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen.

1) Quelle: Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Berichtsjahr 2018, Tabelle TM 4