Arbeitsförderung

Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen

Im deutschen Arbeitsmarkt gelten verschiedene Schutzbestimmungen, die Sie als Arbeitnehmer vor schlechter Arbeit und zu niedriger Bezahlung schützen. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Der Arbeitsvertrag

Grundvoraussetzung für jegliche Beschäftigung in Deutschland ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages. Er regelt, wie Ihre Arbeitsstelle genau aussieht. Lesen Sie ihn gründlich durch und haken Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist oder nicht den mündlich getroffenen Vereinbarungen entspricht. Schließlich müssen Sie ihn unterschreiben, damit er rechtsverbindlich wird. Darum sollten Sie auch stets auf einem schriftlichen Vertrag bestehen, der aber in Deutschland auch der Normalfall ist. Sollte Ihnen kein Arbeitsvertrag ausgehändigt werden, ist Misstrauen angebracht – fragen Sie beim Berufsverband oder in Ihrer Agentur für Arbeit nach.

Im Arbeitsvertrag geregelt sind sowohl Ihre Rechte und Pflichten als auch die des Arbeitgebers. Am wichtigsten sind die Beschreibung Ihrer Arbeitsaufgaben und Ihre Bezahlung, die Dauer der Probezeit, die Arbeitszeiten und der Einsatzort, Ihr Gehalt und die vereinbarten Nebenleistungen sowie die Pausen- und Urlaubsregelungen. Oft wird im Arbeitsvertrag auf einen geltenden Tarifvertrag verwiesen, den der zuständige Arbeitgeberverband mit der jeweiligen Gewerkschaft abgeschlossen hat. Wenn Sie möchten, schauen Sie dort hinein (fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat danach).

Arbeitszeiten

Die Wochenarbeitszeit beträgt laut Tarifvertrag meist zwischen 37 und 40 Stunden. Tatsächlich arbeiten die Deutschen allerdings durchschnittlich fast 41 Stunden pro Woche. Häufig gibt es flexible Arbeitszeitmodelle ("Gleitzeitregelungen"), die Ihnen erlauben, Ihre Arbeitszeit zu einem gewissen Teil selbst zu bestimmen. In manchen Berufen werden spezielle Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit gezahlt, zum Beispiel im Gesundheitssektor, im Sicherheitsgewerbe und im Schichtdienst in Betrieben.

Löhne und Gehälter

In Deutschland gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf mindestens diesen Lohn. In einigen Branchen gibt es höhere Mindestlöhne, die verbindlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu zahlen sind. Zum Beispiel in der Baubranche, in der Gebäudereinigung und in der Pflege. Die Löhne werden in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Wenn es in Ihrer Branche keinen Tarifvertrag gibt, müssen Sie das Gehalt mit dem Arbeitgeber selbst verhandeln.

Sozialversicherung

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Deutschland sind Sie Mitglied des nationalen Sozialversicherungssystems. Es umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sobald Sie als Versicherter oder Versicherte gemeldet wurden, erhalten Sie die sogenannte Sozialversicherungsnummer. Teilen Sie diese dem Arbeitgeber mit und bewahren Sie sie zu Hause gut auf.

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