Ziel ist die Gestaltung der sozialen Dimension im internationalen Kontext vor allem dort, wo Fragen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik diskutiert und politische Handlungsoptionen erarbeitet und umgesetzt werden.
Ziel eines Twinning-Projekts ist es, neue EU-Mitgliedstaaten, EU-Kandidatenländer und bestimmte Nachbarstaaten der EU bei der Übernahme des gemeinschaftlichen EG-Rechts ("acquis communautaire") und dem Aufbau der dazu notwendigen Verwaltungskapazitäten ("institution building") zu unterstützen.
Die wirtschaftliche Verflechtung der hoch entwickelten Industriestaaten erfordert auf dem Gebiet der sozialen Sicherung den rechtlichen Ausbau der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten.