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Strategie Europa 2020

Die Europäische Beschäftigungsstrategie dient der Koordinierung der Beschäftigungspolitik der EU-Mitgliedstaaten und ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Strategie Europa 2020.

Flagge der EU

Die Europäische Beschäftigungsstrategie dient der Koordinierung der Beschäftigungspolitik der EU-Mitgliedstaaten und ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Strategie Europa 2020. Grundlage sind Art. 145-150 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichten, zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen in Europa ihre Beschäftigungspolitik aufeinander abzustimmen und die hierzu zur Verfügung stehenden Instrumente zu benennen. Von den fünf strategischen Oberzielen der Europa 2020 Strategie haben zwei unmittelbaren Bezug zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Bis zum Jahr 2020 soll in der EU die Erwerbstätigenquote der Männer und Frauen auf 75 Prozent steigen und die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um 20 Millionen reduziert werden.

Die aktuellen Beschäftigungspolitischen Leitlinien beschreiben die beschäftigungspolitischen Ansatzpunkte, die die Mitgliedstaaten berücksichtigen sollen, um die Kernziele zu erreichen. Seit dem Jahr 2010 ist die Koordinierung der Europäischen Beschäftigungspolitik Teil des sogenannten "Europäischen Semesters", mit dem eine bessere Abstimmung der europäischen Koordinierungsprozesse im Bereich der Wirtschafts-, Finanz und Beschäftigungspolitik auf die nationalen Politikprozesse erreicht werden soll.

Über die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien in Deutschland berichtet die Bundesregierung in dem am 6. April 2011 beschlossenen Nationalen Reformprogramm 2011. Die Bundesregierung hat darin folgende nationale Ziele in Bezug zu den oben genannten strategischen Oberzielen festgelegt: Bis zum Jahr 2020 soll in Deutschland die Erwerbstätigenquote der Männer und Frauen insgesamt auf  77 Prozent, die der Frauen auf 75 Prozent  und die der Älteren auf 60 Prozent steigen. Zur Reduzierung des Risikos von Armut und sozialer Ausgrenzung soll unter anderem die Zahl der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen gemessen am Jahr 2008 um 20 Prozent reduziert werden.

Der Europäische Rat hat am 24. Juni 2011 unter Bezugnahme auf das deutsche Nationale Reformprogramm unter anderem die länderspezifische Empfehlung an Deutschland  gebilligt, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, indem es einen gerechteren Zugang zum allgemeinen und beruflichen Bildungssystem schafft und weitere Schritte unternimmt, um die hohe Steuer- und Abgabenbelastung in haushaltsneutraler Weise zu verringern und die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Personen mit geringen Einkommensperspektiven zu verbessern. Die länderspezifischen Empfehlungen sollen in der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2012 und dem folgenden Nationalen Reformprogramm Berücksichtigung finden.

Innerhalb der Bundesregierung ist das BMAS federführend für die Europäische Beschäftigungsstrategie und das BMWi für die Strategie Europa 2020 zuständig.

Stand: 04.08.2011

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