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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Sozialpolitik in Europa

Europa wächst immer enger zusammen. Dieser Prozess kommt unserer Wirtschaft zu Gute. Und für die Bürgerinnen und Bürger ist das soziale Europa besonders wichtig.

EU-Flaggen vor EU-Parlament

Die europäische Sozialpolitik hat in vielen Bereichen zu einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa geführt, und dies nicht nur in anderen Mitgliedstaaten. Die Umsetzung europäischer Vorschriften und Mindeststandards in nationales Recht machen das soziale Europa konkret erfahrbar. In Bereichen, in denen sich einzelne Mitgliedstaaten aufgrund ihrer wirtschaftlichen, politischen, kulturellen oder historischen Entwicklungen schwer tun, konnten erhebliche Fortschritte erreicht werden, die ohne europäische Regelungen und die Festlegung von gemeinschaftlichen Mindeststandards nicht durchsetzbar gewesen wären. Dieser gemeinsame Besitzstand kennzeichnet trotz aller Verschiedenheit das Europäische Sozialmodell und macht seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Regionen der Welt aus.

Grundlagen

Die Europäische Union (EU) ist eine Erfolgsgeschichte. Sie sichert den Völkern Europas Frieden und Wohlstand. Durch Erweiterungen der EU wurde der Prozess der europäischen Integration fortentwickelt und die Trennung während des Kalten Krieges überwunden. Vorläufer der späteren Europäischen Gemeinschaften (EG) und der heutigen Europäischen Union (EU) war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Bei deren Gründung mit den Römischen Verträgen im Jahr 1957 stand die wirtschaftliche Integration im Vordergrund, die aber von Anbeginn an zum Beispiel durch Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (siehe "Fördermittel") flankiert wurde. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatte die Schaffung eines Binnenmarktes zum Ziel. Daher ist die Vergemeinschaftung der Wirtschaftspolitik heute weiter fortgeschritten als in der Sozialpolitik.

Die wirtschaftliche Integration muss jedoch sozialpolitisch flankiert werden. Die europäische Marktwirtschaft ist eine soziale Marktwirtschaft. Deshalb muss es auch auf europäischer Ebene eine Sozialpolitik geben, die die Marktprozesse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sozial gestaltet. Auf europäischer Ebene umfasst "Sozialpolitik" nicht nur den klassischen Bereich des Sozialrechts und den sozialen Schutz, sondern auch das Arbeitsrecht, den technischen und sozialen Arbeitsschutz sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Durch den Vertrag von Lissabon wird die soziale Dimension der Europäischen Union gestärkt. Die allgemeinen Zielbestimmungen umfassen eine nachhaltige Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft. Diese zielt auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt, auf Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und von Diskriminierungen sowie auf die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz. Die bereits im Jahr 2000 feierlich proklamierte Charta der Grundrechte, insbesondere deren Kapitel „Solidarität“, ist durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich geworden.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der Teil des Vertrages von Lissabon ist, enthält in Artikel 9 eine soziale Querschnittsklausel, wonach bei allen Maßnahmen der Union sozialen Belangen Rechnung zu tragen ist. Während in den mit dem europäischen Binnenmarkt verbundenen Bereichen weitgehend Instrumente der Harmonisierung zur Anwendung kommen, hat die EU für die Sozialpolitik weitgehend nur eine unterstützende, ergänzende und koordinierende Funktion. Rechtsverbindliche Richtschnur der Europäischen Union bei der Rechtsetzung ist auch im sozialpolitischen Bereich das Subsidiaritätsprinzip: Wo eine Kompetenz der Union nicht gegeben ist, darf die EU nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nicht tätig werden. Wenn im Bereich der Sozialpolitik eine Kompetenz gegeben ist, muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme nicht besser durch die Mitgliedstaaten erledigt werden kann. Außerdem ist eine umfassende Folgenabschätzung insbesondere mit Blick auf die sozialen Folgen vorzunehmen.

Ziel ist ein Gleichgewicht der Sozial-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auf europäischer Ebene. Der Europäische Rat hat dazu im März 2000 in Lissabon eine umfassende Strategie vereinbart, zu der u. a. die Förderung der sozialen Integration von Menschen gehört, die unter Armut oder sozialer Ausgrenzung leiden – die so genannte Lissabon-Strategie. Sozialpolitik ist dabei eine politische Querschnittsaufgabe, der auch in anderen Politikfeldern Rechnung getragen werden muss. Gerade bei der europäischen Wirtschafts-, Finanz- und Beschäftigungspolitik müssen die sozialen Belange berücksichtigt werden.

Die Europäische Beschäftigungsstrategie ist 1997 auf dem „Beschäftigungsgipfel“ in Luxemburg erstmals vereinbart und im Jahr 2002 umfassend überprüft worden. Dabei wurde deutlich, dass sich die nationalen Beschäftigungspolitiken grundlegend verändert und an den in der Europäischen Beschäftigungsstrategie vorgegebenen gemeinsamen Zielen ausgerichtet haben. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde die Strategie 2003 weiterentwickelt und an die neuen Herausforderungen angepasst.

Der Europäische Rat hat zudem im März 2005 eine Neuausrichtung der Lissabon-Strategie an den Prioritäten Wachstum und Beschäftigung beschlossen, die im Dienst des sozialen Zusammenhalts stehen. Die so genannten Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung führen die Koordinierungsinstrumente der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik (Grundzüge der Wirtschaftspolitik, Beschäftigungspolitische Leitlinien) im Zuge der Lissabon-Strategie zusammen. Sie geben seither den Rahmen für die nationalen Reformprogramme vor, die die Mitgliedstaaten im Herbst 2005 erstmals vorgelegt haben und sind auf eine Drei-Jahres-Perspektive ausgerichtet. Seit dem Jahr 2010 ist die Europäische Beschäftigungsstrategie überdies eingebettet in die Strategie Europa 2020 (EU2020-Strategie).

Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben am 17. Juni 2010die Strategie Europa 2020 als Nachfolgestrategie für die auf das Jahr 2010 ausgerichtete Lissabon-Strategie in Kraft gesetzt. Die neue Strategie beschreibt die wichtigsten Ansatzpunkte für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa und ist hierzu auf fünf strategische Oberziele in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Forschung, Umwelt, und soziale Eingliederung ausgerichtet.

Die Sozialpolitische Agenda der Europäischen Kommission (zuletzt 2006 - 2010) verdeutlicht die Bedeutung der sozialen Dimension gegenüber der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung. Jeder Politikbereich muss seinen Beitrag zum Gelingen der Agenda in einem integrierten Rahmen der Zusammenarbeit leisten.

Themenfelder zur Sozialpolitik in Europa

Stand: 31.07.2011

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