Bundesrat stimmt für Jobcenter-Reform
Die Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand ist gesichert. Am Freitag, den 9. Juli 2010, verabschiedete der Bundesrat einstimmig die so genannte Jobcenter-Reform: Mit der Grundgesetzänderung sind die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sowie der Fortbestand der Optionskommunen zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die "Mischverwaltung" im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt.
Bereits Mitte Juni hatte sich der Bundestag auf Kernpunkte bzw. ein Gesetz geeinigt, mit dem in Zukunft der Service aus einer Hand gewährleistet ist, ebenso wie Transparenz, Vergleichbarkeit und klare Verantwortungsstrukturen.
- Zum Gesetz im Einzelnen siehe unsere Meldung "Bundestag billigt Verfassungsänderung für Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand" (hier anzusehen auch die Parlamentsrede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen).
- Siehe auch die Pressemitteilung des Bundesrates (hier zu finden auch der Gesetzestext zum Download).
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