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Das Programm Bleibeberechtigte und Flüchtlinge geht weiter - BMAS

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Datum: 09.07.2010

Das Programm Bleibeberechtigte und Flüchtlinge geht weiter

Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge verlängert. Ziel des Programms ist es, diese Personengruppe dabei zu unterstützen, in Deutschland eine auf Dauer angelegte Arbeit zu finden. Rund 14.000 Ausländerinnen und Ausländer haben derzeit ein Bleiberecht auf Probe und können nur dauerhaft hier leben, wenn es ihnen gelingt, bis 2011 ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.

Bundesministerin Ursula von der Leyen:

"Mit dem Bundesprogramm helfen wir Menschen, die schon lange in Deutschland leben, sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt und damit auch in die Gesellschaft zu integrieren."

Metallarbeiter bei der Arbeit Für die Umsetzung des ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II stehen knapp 40 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 22 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und 14 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die restlichen Mittel sollen von den beteiligten Trägern aufgebracht werden.

Das Bundesprogramm läuft seit Herbst 2008 und war zunächst bis Oktober 2010 befristet. Wegen des erfolgreichen Verlaufs und der Verlängerung der gesetzlichen Regelung zu der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" wurde das Programm verlängert. Aus der Zwischenevaluation des Programms geht hervor, dass bis Dezember 2009 12.300 Personen an Maßnahmen des Programms teilgenommen haben, davon wurden 22 Prozent in Arbeit oder eine duale Ausbildung vermittelt. Das ist bemerkenswert, weil über 80 Prozent der Teilnehmer keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. In rund 80 Prozent der Projekten werden Maßnahmen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen, Berufs- und Arbeitsmarktberatung und psychosoziale Beratung angeboten. 

Das Arbeitsmarktprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge ist Bestandteil der XENOS-Initiative des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Interessenbekundungsverfahren startet am 9. Juli 2010 und endet mit Ablauf des 5. August 2010.

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