Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
BMAS setzt auf breite Beteiligung
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Die Bundesregierung wird einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entwickeln. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt dabei auf die frühzeitige Einbindung der Zivilgesellschaft. Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, bereits Ende März 2010 den Verbänden für und von Menschen mit Behinderungen das Konzept für den Aktionsplan der Bundesregierung vorgestellt hat, war bei der heutigen Veranstaltung die Meinung weiterer Verbände, z.B. der Sozialpartner, Wohlfahrtsverbände, Sozialträger und Kirchen gefragt.
In einer intensiven Diskussion wurden Anregungen und Erfahrungen ausgetauscht. Dabei wurde auch positiv hervorgehoben, dass das BMAS bei diesem wichtigen Thema auf eine besondere Transparenz und frühzeitigen Einbeziehung der Beteiligten setzt.
Staatssekretär Storm ermunterte die Teilnehmer, sich aktiv einzubringen:
"Die Entwicklung des Aktionsplans ist eine Wanderung mit vielen Stationen, begleiten Sie uns auf diesem Weg und nehmen Sie viel Gepäck mit."
Er bezeichnete den Nationalen Aktionsplan als eines der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung in der Sozialpolitik.
Das BMAS wird diese Dialogreihe weiter fortsetzen und den Austausch mit weiteren gesellschaftlichen Gruppen und Betroffenen suchen. Kernthemen- wie beispielsweise soziale Sicherheit, Barrierefreiheit, Arbeit und Freizeit - werden die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Aktionsplanes der Bundesregierung bilden.
Mit der Behindertenrechtskonvention werden die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebensbereiche eindeutig beschrieben. Belange von Menschen mit Behinderungen werden von einem Sozialthema zur Menschenrechtsfrage.
"Diesen Impuls werden wir nutzen, um neue Maßstäbe in der Politik setzen",
sagte Storm.
