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Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt in Kraft - BMAS

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Datum: 09.03.2010

Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt in Kraft

Die Zweite Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung ist heute im Bundesanzeiger verkündet worden. Sie tritt damit am 10. März 2010 in Kraft.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen:

"Rund 830.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche Gebäudereinigung haben ab morgen wieder einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die Tarifpartner haben mit ihrer einstimmigen Einigung den Weg bereitet, dass die Beschäftigten branchenweit für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden. Als Arbeitsministerin habe ich nun die Verordnung auf den Weg gebracht. Erneut hat sich die Tarifautonomie für faire Bedingungen am Arbeitsmarkt bewährt."

Gebäudereinigung (2. Rechtsverordnung)

Laufzeit bis 31. Dezember 2011

Bundesanzeiger Nr. 37 vom 9. März 2010, Seite 951

Region West mit Berlin
ab 10.03.2010:
  • Lohngruppe 1: 8,40 Euro
  • Lohngruppe 6: 11,13 Euro
ab 01.01.2011:
  • Lohngruppe 1: 8,55 Euro
  • Lohngruppe 6: 11,33 Euro
Region Ost
ab 10.03.2010:
  • Lohngruppe 1: 6,83 Euro
  • Lohngruppe 6: 8,66 Euro
ab 01.01.2011:
  • Lohngruppe 1: 7,00 Euro
  • Lohngruppe 6: 8,88 Euro

Lohngruppe 1: u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten
Lohngruppe 6: u.a. Glas- und Fassadenreinigung, Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen