UN-Konvention zum Thema Behinderung
Die Publikation gibt in deutscher, englischer, französischer und leichter deutscher Sprache das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wider, das die bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern, konkretisiert. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben.
Bei den Texten handelt es sich um die amtliche, gemeinsame Übersetzung von Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein, um das Originaldokument in englischer Sprache und in französischer Sprache und die deutsche Übersetzung in leichte Sprache. Bei der deutschen, der englischen und der französischen Fassung handelt es sich um offizielle Dokumente mit Rechtscharakter. Die Übersetzug in leichte Sprache ist kein offizielles Dokument. Diese Version ist eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Übersetzung des Büros für leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen, das vor allem Menschen mit kognitiver Behinderung helfen soll, die VN-Konvention zu verstehen.
Eine Version in deutscher Gebärdensprache auf DVD und weiterer Sprachversionen können Sie im BMAS bestellen unter der Bestellnummer D 729
