Neue Mindestlohnverordnung
Am 1. Januar 2010 ist die Mindestlohnverordnung für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst in Kraft getreten.
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Die von Bundesministerin von der Leyen am 18. Dezember 2009 unterzeichnete Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft, dazu gehören auch die Straßenreinigung und der Winterdienst, ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
"Hier haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf existenzsichernde Lohnuntergrenzen geeinigt und einstimmig die Bitte an die Politik herantragen, diese Übereinkunft für allgemeinverbindlich zu erklären", so die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen.
Mit dem Inkrafttreten der Mindestlohn-Verordnung in der Branche Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst haben nun rund 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf den bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn von 8,02 Euro.
Die zuständigen Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft einvernehmlich vereinbart. Der Tarifausschuss hat das einstimmig befürwortet. Somit wurden die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen. Der Mindestlohntarifvertrag gilt damit bundesweit zwingend für alle unter seinen Geltungsbereich fallenden inländischen und ausländischen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft.
