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Kurzarbeit wird verlängert - BMAS

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Datum: 25.11.2009

Kurzarbeit wird verlängert

Zum Beschluss des Bundeskabinetts über die Änderung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, kann bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dies hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss der neuen Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld ermöglicht.

Der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Franz Josef Jung erklärte dazu:

Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage überstehen, ohne Arbeitnehmer entlassen zu müssen. In diesem Jahr konnten so hunderttausende Arbeitplätze gerettet und damit wertvolle Kenntnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesichert werden. Wir müssen davon ausgehen, dass es im nächsten Jahr noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt gibt. Deshalb bleibt auch im Jahr 2010 die Sicherung von Arbeitsplätzen eine Herausforderung.

Die neue Verordnung regelt die Verlängerung der nach Gesetz sechsmonatigen Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld. In 2009 gilt wegen der Wirtschaftskrise eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Sie gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2009 begonnen haben. Ohne den Erlass der Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung sechs Monate betragen. Mit der Verordnung wird die Bezugsfrist auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt nur für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Den Arbeitgebern, die im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, wird somit Planungssicherheit gegeben.

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Einsatz für Arbeit

Aktuelle Informationen rund um das Thema Kurzarbeitergeld und Qualifizierung auf der Website www.einsatz-fuer-arbeit.de.